Nur gemeinsam

15. Oktober 2023

Sie kennen sicherlich den Spruch, „nur gemeinsam sind wir stark!“ Immer mehr ist in unserer Gesellschaft allerdings die Tendenz zum Individualismus zu beobachten. Die Verfolgung eigener Interessen überlagert oft das Verständnis für das Gemeinwohl. Einfache Antworten auf schwierige Sachverhalte werden oft von „der Politik“ erwartet. Ratsmitglieder sind nach § 43 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW ausschließlich dem „öffentlichen Wohl“ verpflichtet. Mit anderen Worten müssen Ratsmitglieder den Mehrwert für die Gemeinschaft bei der Abwägung von Entscheidungen in den Mittelpunkt stellen. Das ist nicht immer einfach. Vor allem dann, wenn bei der Diskussion von Entscheidungen individuelle Interessen von Bürgerinnen und Bürgen betroffen sind. Hier kommt es nicht selten zu einem Prozess, bei dem Ratsmitglieder abwägen müssen, was die richtige Entscheidung für das „öffentliche Wohl“ ist. Diese Meinungsfindungsprozesse sind oftmals für Ratsmitglieder schwer und belastend. Nicht selten wird vergessen, dass Ratsmitglieder ganz normale Menschen sind, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Um den richtigen Weg für das „öffentliche Wohl“ zu finden, sind Diskussionen, Gespräche und Informationen die Grundlagen bei einer Entscheidungsfindung. Je nach politischer Überzeugung, sind Ratsmitglieder in der Regel in Fraktionen organisiert. So bilden 18 Vertreterinnen und Vertreter in Overath die CDU-Fraktion. Auch in unserer Fraktion finden viele, oft auch konträre Diskussionen zu Sachthemen statt. Unterschiedliche Meinungen sind geradezu gefordert, um eine Haltung zu einem Thema zu entwickeln. Als CDU-Overath sind wir aber vor allem auf ihre Meinungen und Informationen angewiesen, um den richtigen Weg für das „öffentliche Wohl“ zu finden. Deshalb freuen wir uns, wenn wir immer wieder mit Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog treten können. Demokratie lebt vom mitmachen und kann „nur gemeinsam“ gelingen. Helfen sie uns mit und bleiben sie Teil unserer Demokratie! www.cdu-overath.de