„Sie haben die Wahl“ – unser Angebot für den 24.09.

10. September 2017

Dr. Hermann-Josef Tebroke und Stephan Santelmann

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Analysiert man auf dieser Grundlage so manche Äußerung im Bundestagswahlkampf, so kann man nicht umhin, sich nur noch angewidert abzuwenden. Es scheint normal zu sein, dass Menschen denunziert und beleidigt werden. Es scheint auch normal zu sein, dass sich ein solches Verhalten durch alle soziale Schichten und Berufsgruppen zieht. Selbst von Menschen, wo man es niemals für möglich halten würde. Natürlich gilt gerade in der politischen Auseinandersetzung, dass man unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Davon lebt unsere Demokratie und unterscheidet sich gleichzeitig von Staatsformen, die teilweise auch unter dem Deckmantel der Demokratie, ihren und anderen Bürgern das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigern und diese stattdessen verfolgen und mit Haft belegen. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir uns in Deutschland auf eine funktionierende Gewaltenteilung mit Legislative, Exekutive und Judikative stützen können. Auch für die Höckes, Gaulands, Meuthen und Weidels dieser Welt gilt der Artikel 5 des Grundgesetzes. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, heißt es dort. In Artikel 5 heißt es aber auch: „Diese Rechte finden ihre Schranken … in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Das scheinen die Damen und Herren besonders der AfD gerne zu überlesen. Es ist nur noch menschenverachtend, wenn man bei Wahlkampfveranstaltungen auf Plakaten lesen muss: „Die BRD läuft so gut wie Schäuble.“ Es ist eine Schande, wenn von AfD-Politikern über 70 Jahre nach dem Ende der NS-Terrorherrschaft wieder davon gesprochen wird, Menschen und Regierungen „rückstandslos zu entsorgen“. Wer einmal in Auschwitz oder anderen NS-Konzentrationslagern war der weiß was es heißt, wenn dazu aufgerufen wird Menschen rückstandslos zu entsorgen. Wir sind in Deutschland eine wehrhafte Demokratie, weshalb bei aller unterschiedlicher politischer Auslegung ein solches Vokabular und solches Verhalten nie (wieder) tolerierbar sein darf. Wer anderen Menschen die Menschenwürde abspricht, der hat es nicht verdient, in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden. Die CDU- und CSU-Generalsekretäre Peter Tauber und Andreas Scheuer bezeichnen solche angeblichen Politiker zu Recht als das, was sie sind, nämlich als „Rechtsradikale“. Sie haben am 24.09. die Wahl, ob sie lieber politische Kräfte wählen, die für Intoleranz, Unmenschlichkeit und Menschenverachtung stehen oder ob sie lieber verantwortungsbewusste Politiker wählen, für die Werte wie Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und Toleranz Grundpfeiler ihres politischen Handelns sind. Dafür stehen mit Dr. Hermann-Josef Tebroke für die Bundestags- und Stephan Santelmann für die Landratswahl die Kandidaten der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis. Setzen sie am 24.09. ein Zeichen für Demokratie und Menschlichkeit und geben sie drei Stimmen der CDU.