Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Presseberichterstattung „Verkauf Scharrenbroich-Gelände“

14. April 2020

„Die CDU wird sich zu den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen nicht äußern, solange das strafrechtliche Verfahren nicht abgeschlossen ist. Die Information von BM Weigt gegenüber den politischen Gremien war einseitig und offenkundig politisch motiviert. Gleiches gilt für das Verhalten der SPD“, so Fraktionsvorsitzender Oliver Hahn.

Bürgermeister Weigt sagt die Unwahrheit!

In dem Pressebericht vom 28.3.2020 erklärt BM Weigt, am 20.3.2020 eine Strafanzeige gegen Herrn Rainer Habers bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet zu haben wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten zu Lasten der SEGO. Die Fraktionsvorsitzenden seien insoweit vollumfänglich informiert worden. In der weiteren Berichterstattung erklärt BM Weigt auf den Vorhalt, die Fraktionsvorsitzenden zu der bereits am 20.3.2020 erstatteten Anzeige erst am 26.3.2020 informiert zu haben, dies sei einem technischen Versehen geschuldet gewesen.

Diese Aussagen sind falsch. Richtig ist Folgendes:

Am 13.3.2020 leitet BM Weigt eine rechtliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes an die Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnisnahme weiter. Diese beinhaltet rechtliche Ausführungen zu der Thematik „Vergabeverfahren“.

Am 16.3.2020 leitet BM Weigt den Fraktionsvorsitzenden eine E-Mailkorrespondenz zwischen ihm und dem Städte- und Gemeindebund vom 13.3.2020 / 16.3.2020 weiter. Aus dieser Korrespondenz ergibt sich, dass BM Weigt dem AR-Mitglied Habers verbotene Weitergabe von Insiderwissen vorwirft. In der Antwort v. 16.3.2020 empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, eine Strafanzeige zu erstatten, sofern sich der Sachverhalt wie geschildert ereignet habe. Es sei dann von einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht auszugehen. Diese Korrespondenz leitet BM Weigt weiter mit der Bemerkung, zunächst noch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises abzuwarten und danach eine Sitzung der Fraktionsvorsitzenden einzuberufen.

Am 26.3.2020 um 21.36 Uhr informiert BM Weigt die Fraktionsvorsitzenden per Mail, Strafanzeige gegen Herrn Habers eingereicht zu haben. Datum und Inhalt der Strafanzeige nennt er dabei nicht.

Am 27.3.2020 morgens erklärt die SPD Overath via Facebook und auf ihrer Homepage, dass der Aufsichtsratsvorsitzende BM Weigt bei der Staatsanwaltschaft am 20.3.2020 Strafanzeige gegen Herrn Habers gestellt habe wegen des Vorwurfs der Untreue und des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht Weiter erklärt sie, dass der Stadt Overath ein erheblicher Schaden zugefügt worden ist. Eine Begründung hierzu gibt sie nicht ab.

Erst danach, nämlich am 27.3.2020 um 11.49 Uhr leitet BM Weigt aufgrund einer Aufforderung von Frau Keller-Bartel den Text der Strafanzeige an die Fraktionsvorsitzenden weiter.

Entgegen der Erklärung von BM Weigt ergibt sich daher Folgendes:

BM Weigt hat die Fraktionsvorsitzenden am 26.3.2020 nicht darüber informiert, die Strafanzeige bereits am 20.3.2020 gestellt zu haben. Auch hat er nicht darüber informiert, die Anzeige um den Vorwurf der Untreue erweitert zu haben. Ein technisches Versehen, wie von BM Weigt erklärt, lag nicht vor, da die SPD über Datum und Inhalt der Strafanzeige bereits am Morgen des 27.3.2020 – vor der ergänzenden Mail von BM Weigt um 11.49 Uhr – öffentlich berichtete. Die Behauptung von BM Weigt, die Fraktionsvorsitzenden vollumfänglich informiert zu haben, ist daher falsch. Informiert wurde nachweislich nur die SPD, die diese Informationen nutzte, um hierüber öffentlich zu berichten.

Für die CDU stellen sich folgende Fragen:

Warum informierte der Aufsichtsratsvorsitzende BM Weigt zunächst nur die SPD-darüber, am 20.3.2020 Strafanzeige erstattet zu haben? Warum informierte er zunächst nur die SPD, diese Anzeige um den Vorwurf der Untreue erweitert zu haben?

Warum berichtete die SPD am 27.3.2020 öffentlich über diese Strafanzeige? War sie hierzu befugt? Oder stellt dieser Bericht möglicherweise ebenso einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung dar? Warum erklärt die SPD, der Stadt sei ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden?

Für die CDU-Fraktion

Oliver Hahn, Fraktionsvorsitzender